Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Tonwerk Studio Wien

Stand: Mai 2026

1. Einführung und Annahme der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen der Tonwerk Studio Wien, Mariahilfer Straße 123/5, 1070 Wien, Österreich (nachfolgend „Tonwerk Studio Wien“ oder „wir“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“).

Mit der Beauftragung, Buchung, Terminvereinbarung, Annahme eines Angebots oder Inanspruchnahme unserer Leistungen erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Tonwerk Studio Wien ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des KSchG ebenso wie für Unternehmer, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

2. Leistungsumfang

Tonwerk Studio Wien erbringt insbesondere folgende Leistungen im Bereich Musik- und Audioproduktion:

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Tonwerk Studio Wien ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte als Subunternehmer einzusetzen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden unzumutbar beeinträchtigt werden.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Tonwerk Studio Wien keinen bestimmten künstlerischen oder wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und den branchenüblichen Standards.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Dateien, Freigaben und Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.

Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Aufnahme oder Produktion alle relevanten Inhalte, Texte, Sprechertexte, Songtexte, Referenzen und sonstigen Vorgaben zu prüfen. Nachträgliche Änderungen können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.

Bei Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

4. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot, der Preisliste oder einer individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Tonwerk Studio Wien anerkannt sind. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Zusatzleistungen, Mehraufwand, Korrekturschleifen außerhalb des vereinbarten Umfangs sowie Leistungen, die durch unvollständige oder fehlerhafte Kundenvorgaben erforderlich werden, werden gesondert verrechnet.

5. Stornierung und Rückerstattung

Terminbuchungen, insbesondere Studioaufnahmen, sind verbindlich. Eine Stornierung oder Verschiebung durch den Kunden ist nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen möglich, sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart:

Bereits erbrachte Leistungen, reservierte Studiozeiten, vorbereitende Arbeiten, Materialkosten und Fremdleistungen sind grundsätzlich nicht rückerstattbar. Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt, soweit sie zwingend anwendbar sind.

Kann Tonwerk Studio Wien einen Termin aus wichtigem Grund nicht einhalten, wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

6. Haftungsbeschränkung

Tonwerk Studio Wien haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Tonwerk Studio Wien nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Tonwerk Studio Wien übernimmt keine Haftung für:

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

7. Geistige Eigentumsrechte

Alle Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Schutzrechte an von Tonwerk Studio Wien erstellten Aufnahmen, Mischungen, Masterings, Arrangements, Sounddesigns, Konzepten, Bearbeitungen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bei Tonwerk Studio Wien bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die im Angebot oder Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung werden keine ausschließlichen Rechte, keine Bearbeitungsrechte und keine Rechte zur Weitergabe an Dritte eingeräumt.

Der Kunde sichert zu, dass durch die Nutzung seiner Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt Tonwerk Studio Wien von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte resultieren, sofern der Kunde dies zu vertreten hat.

Tonwerk Studio Wien ist berechtigt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Referenzmaterialien, Ausschnitte oder Projektbezeichnungen in angemessenem Umfang für Eigenwerbung, Portfolio, Website und Social Media zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen und keine vertraulichen Inhalte betroffen sind.

8. Datenschutz und Privatsphäre

Tonwerk Studio Wien verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz.

Personenbezogene Daten werden nur insoweit verarbeitet, als dies zur Vertragsabwicklung, Terminorganisation, Rechnungslegung, Kommunikation, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Betroffenenrechten, Speicherdauer und etwaigen Empfängern von Daten ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Übermittlung personenbezogener Daten Dritter die erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundlagen sicherzustellen.

Im Studio können aus Sicherheits- oder Dokumentationsgründen Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen nur nach vorheriger Zustimmung oder auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung erfolgen.

9. Höhere Gewalt

Tonwerk Studio Wien haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Streiks, Krieg, Terror, Ausfall von Telekommunikations- oder IT-Infrastruktur sowie sonstige unvorhersehbare, außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse.

Für die Dauer der höheren Gewalt sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt. Beide Parteien werden sich bemühen, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten und eine angemessene Ersatzlösung zu finden.

10. Änderungen der AGB

Tonwerk Studio Wien ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der Leistungsangebote oder der betrieblichen Abläufe.

Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu einer Änderung vorliegen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Für Verträge mit Unternehmern wird als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, sofern sie anwendbar sind.

12. Kontaktinformationen

Tonwerk Studio Wien
Mariahilfer Straße 123/5
1070 Wien
Österreich

E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 1 587 42 86

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit eine solche nicht besteht oder zu einem unzumutbaren Ergebnis führt, werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Diese AGB dienen der allgemeinen Vertragsgestaltung für Tonwerk Studio Wien und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Bedarf sollten projektspezifische Vereinbarungen schriftlich ergänzt werden.

5/21/2026 Startseite